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Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter

Stand: 01.01.2024


Anlässlich der erstmaligen Vergabe von Heimarbeit müssen die Auftraggeberinnen und Auftraggeber innerhalb einer Woche dem zuständigen Träger der Krankenversicherung Meldung erstatten (Meldung bei erstmaliger Vergabe von Heimarbeit).

Die Meldung hat folgende Angaben über die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber zu enthalten:

  • Name,
  • Art des Betriebes,
  • Anschrift und Telefonnummer,
  • Fachorganisation, der die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber angehört.

 

Die Meldung hat folgende Angaben über die Heimarbeiterin bzw. den Heimarbeiter zu enthalten:

  • Vor- und Familienname,
  • Anschrift,
  • Art der Beschäftigung: Art des Arbeitsstückes und Art der Bearbeitung, Verarbeitung, Herstellung oder Verpackung und
  • Datum des Beginnes des Beschäftigungsverhältnisses.

 

Bis zum 15. Jänner eines jeden Jahres ist dem zuständigen Träger der Krankenversicherung eine Liste der beschäftigten Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter (Auskunft über Beschäftigte gemäß § 5 Abs. 5 Heimarbeitsgesetz) vorzulegen.

Meldung von Heimarbeiterinnen und Heimarbeitern

Bitte verwenden Sie für die Meldung von Heimarbeiterinnen und Heimarbeitern die Formulare "Meldung bei erstmaliger Vergabe von Heimarbeit" bzw. "Auskunft über Beschäftigte gemäß § 5 Abs. 5 Heimarbeitsgesetz". Beide Formulare stehen Ihnen unter dem Link in der Rubrik "Formulare" zum Download zur Verfügung.