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Beitragseinbringung
Mag. Petra Zuser_Quelle NÖGKK

AL Mag. Petra Zuser
Leiterin der Beitragseinbringung


"Wir begleiten die Dienstgeber von der Vergabe der Beitragskontonummern, über die Verbuchung der Sozialversicherungsbeiträge bis zur Kontrolle der Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Termine und Fristen für die Beitragszahlung. Bei Versäumnissen der Dienstgeber bemühen wir uns stets um ein Miteinander und vereinbaren bei Zahlungsstockungen Ratenzahlungen oder Zahlungsaufschübe. Erst in weiterer Folge - bei einem verschwindend geringen Prozentsatz von Dienstgebern - müssen wir exekutive Schritte einleiten und über die Gerichte z. B. Fahrnis- und Forderungsexekutionen beantragen oder bei gänzlicher Zahlungsunfähigkeit unsere Forderungen in den Insolvenzverfahren geltend machen.

Wir verstehen uns dennoch als Partner unserer Dienstgeber, denn die Prüf- und Kontrolltätigkeiten sind in einem gewissen Maß unumgänglich, da wir für die gesamte Versichertengemeinschaft Verantwortung tragen und die Beiträge sichern müssen. Denn nur mit diesen Einnahmen der Sozialversicherung bleiben die für jeden Versicherten so selbstverständlich gesehenen Leistungen finanzierbar."


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