Sachbezüge
Stand: 1.1.2013
Sachbezüge gehören zum beitragspflichtigen Entgelt.
Für die Bewertung von Sachbezügen sind die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) für Zwecke der Lohnsteuer relevant.
Bei der Beurteilung des geldwerten Vorteiles von Sachbezügen ist demzufolge der übliche Mittelpreis am Verbrauchsort anzusetzen.
Durch Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen sind für bestimmte Sachbezüge bundeseinheitliche Werte festgesetzt worden. Diese Sachbezugsverordnung sowie deren Änderungen können über den entsprechenden Link in der rechten Navigationsleiste aufgerufen werden.
Soweit Sachbezüge in dieser Verordnung geregelt sind, gelten diese Werte als übliche Mittelpreise am Verbrauchsort.
Für die Bewertung von Sachbezügen sind die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) für Zwecke der Lohnsteuer relevant.
Bei der Beurteilung des geldwerten Vorteiles von Sachbezügen ist demzufolge der übliche Mittelpreis am Verbrauchsort anzusetzen.
Durch Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen sind für bestimmte Sachbezüge bundeseinheitliche Werte festgesetzt worden. Diese Sachbezugsverordnung sowie deren Änderungen können über den entsprechenden Link in der rechten Navigationsleiste aufgerufen werden.
Soweit Sachbezüge in dieser Verordnung geregelt sind, gelten diese Werte als übliche Mittelpreise am Verbrauchsort.
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