Unbezahlter Urlaub
Stand: 1.1.2013
Während eines bis zu maximal einem Monat dauernden unbezahlten Urlaubes besteht die Pflichtversicherung weiter. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Beschäftigungsverhältnis in dieser Zeit nicht beendet wird.
Wird der unbezahlte Urlaub für länger als einen Monat vereinbart oder wird die Beschäftigung nach Ablauf dieses Monates nicht fortgesetzt, so ist der Versicherte mit dem Tag vor Beginn des unbezahlten Urlaubes abzumelden.
Als allgemeine Beitragsgrundlage für den unbezahlten Urlaub, der nicht länger als einen Monat andauert, gilt der Betrag, der auf jenen Zeitabschnitt entfällt, der
Während eines Urlaubes ohne Entgeltzahlung hat der Versicherte
Der Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und der Nachtschwerarbeits-Beitrag gehen jedoch weiterhin zu Lasten des Dienstgebers.
Während eines unbezahlten Urlaubes entfallen
In der Steiermark und in Kärnten ist die Landarbeiterkammerumlage jedoch vom Versicherten zu leisten.
Wird der unbezahlte Urlaub für länger als einen Monat vereinbart oder wird die Beschäftigung nach Ablauf dieses Monates nicht fortgesetzt, so ist der Versicherte mit dem Tag vor Beginn des unbezahlten Urlaubes abzumelden.
Als allgemeine Beitragsgrundlage für den unbezahlten Urlaub, der nicht länger als einen Monat andauert, gilt der Betrag, der auf jenen Zeitabschnitt entfällt, der
- unmittelbar vor dem Urlaub liegt und
- in seiner Länge der Urlaubsdauer entspricht.
Während eines Urlaubes ohne Entgeltzahlung hat der Versicherte
- die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge) sowie
- den Schlechtwetterentschädigungsbeitrag
Der Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und der Nachtschwerarbeits-Beitrag gehen jedoch weiterhin zu Lasten des Dienstgebers.
Während eines unbezahlten Urlaubes entfallen
- die Arbeiterkammerumlage (AK),
- die Landarbeiterkammerumlage (LK)
- der Wohnbauförderungsbeitrag (WF) und
- der Beitrag zur Betrieblichen Vorsorge (BV).
In der Steiermark und in Kärnten ist die Landarbeiterkammerumlage jedoch vom Versicherten zu leisten.
Beispiel zur Bildung der Beitragsgrundlage
Hier finden Sie ein Beispiel zur Bildung der Beitragsgrundlage sowie der Berechnung der allgemeinen Beiträge im Falle von unbezahltem Urlaub:
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