Höchstbeitragsgrundlagen
Stand: 1.1.2013
Die im Durchschnitt des Beitragszeitraumes (oder eines Teiles des Beitragszeitraumes) auf den Kalendertag entfallende allgemeine Beitragsgrundlage darf die tägliche Höchstbeitragsgrundlage nicht überschreiten.
Umfasst der Beitragszeitraum einen Kalendermonat und hat für den ganzen Kalendermonat Beitragspflicht bestanden, so ist bei der Anwendung der Höchstbeitragsgrundlage der Beitragszeitraum jedenfalls mit 30 Tagen anzusetzen.
Für Sonderzahlungen gibt es einen jährlichen Betrag, der nicht überschritten werden darf.
Die Höchstbeitragsgrundlage beträgt im Jahr 2013
Zu beachten ist generell, dass von den Sonderzahlungen keine Landarbeiterkammerumlage (Ausnahme Kärnten), keine Arbeiterkammerumlage und kein Wohnbauförderungsbeitrag zu entrichten ist.
Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage für freie Dienstnehmer beläuft sich
Liegt kein volles Kalendermonat vor, ist ein 30stel der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage pro sozialversicherungsrelevantem Tag anzusetzen.
Die Höchstbeitragsgrundlage unterliegt der jährlichen
Aufwertung.
Umfasst der Beitragszeitraum einen Kalendermonat und hat für den ganzen Kalendermonat Beitragspflicht bestanden, so ist bei der Anwendung der Höchstbeitragsgrundlage der Beitragszeitraum jedenfalls mit 30 Tagen anzusetzen.
Für Sonderzahlungen gibt es einen jährlichen Betrag, der nicht überschritten werden darf.
Die Höchstbeitragsgrundlage beträgt im Jahr 2013
- täglich EUR 148,00 bzw.
- monatlich EUR 4.440,00.
- Sonderzahlungen sind im Kalenderjahr bis zu einem Höchstbetrag von EUR 8.880,00 beitragspflichtig.
| Die allgemeinen Beiträge, Nebenbeiträge und Umlagen sind bis zur Höchstbeitragsgrundlage zu entrichten. Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge (BV-Beiträge) dagegen sind auch über der Höchstbeitragsgrundlage abzuführen. |
Zu beachten ist generell, dass von den Sonderzahlungen keine Landarbeiterkammerumlage (Ausnahme Kärnten), keine Arbeiterkammerumlage und kein Wohnbauförderungsbeitrag zu entrichten ist.
Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage für freie Dienstnehmer beläuft sich
- wenn keine Sonderzahlungen bezogen werden, auf EUR 5.180,00
- sonst auf EUR 4.440,00 und für Sonderzahlungen jährlich auf
EUR 8.880,00 .
Liegt kein volles Kalendermonat vor, ist ein 30stel der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage pro sozialversicherungsrelevantem Tag anzusetzen.
Die Höchstbeitragsgrundlage unterliegt der jährlichen
Aufwertung. Beispiel
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