Entgelt - beitragsfrei
Stand: 1.1.2013
Dienstnehmer können Anspruch auf zusätzliches Entgelt in Form von Zulagen, Entschädigungen, Ersätzen, Vergütungen, Aufwendungsersätzen usw. haben, die nicht zum beitragspflichtigen Entgelt gehören.
Diese Entgelte sind im § 49 Abs. 3 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) taxativ, sprich erschöpfend, aufgezählt.
Eine Zusammenfassung der am häufigsten vorkommenden beitragsfreien Entgeltbestandteile kann hier abgerufen werden.
Diese Entgelte sind im § 49 Abs. 3 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) taxativ, sprich erschöpfend, aufgezählt.
Eine Zusammenfassung der am häufigsten vorkommenden beitragsfreien Entgeltbestandteile kann hier abgerufen werden.
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