Beginn der Pflichtversicherung
Stand: 1.1.2013
Die Pflichtversicherung beginnt immer unabhängig vom Willen und Wissen der betroffenen Personen. Das heißt, es genügt, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. Dienstnehmermerkmale werden erfüllt) für deren Eintritt vorliegen.
Die Pflichtversicherung beginnt bei
Die Pfichtversicherung beginnt bei
Die vorstehenden Aufzählungen beinhalten lediglich die häufigsten Versichertengruppen. Hinsichtlich des Beginnes der Pflichtversicherung von Versicherten, die nicht angeführt wurden, steht der zuständige Versicherungsträger gerne zur Verfügung.
Die Pflichtversicherung beginnt bei
- Dienstnehmern,
- geringfügig beschäftigten Dienstnehmern,
- freien Dienstnehmern,
- den in einem Lehr- oder Ausbildungsverhältnis stehenden Personen (z. B. Lehrlingen) und
- Heimarbeitern
Die Pfichtversicherung beginnt bei
- Vorstandsmitgliedern (Geschäftsleitern) von Aktiengesellschaften, Sparkassen, Landeshypothekenbanken sowie Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und
- bei den hauptberuflichen Vorstandsmitgliedern (Geschäftsleitern) von Kreditgenossenschaften
Die vorstehenden Aufzählungen beinhalten lediglich die häufigsten Versichertengruppen. Hinsichtlich des Beginnes der Pflichtversicherung von Versicherten, die nicht angeführt wurden, steht der zuständige Versicherungsträger gerne zur Verfügung.
