Beitragszuschlag
Stand: 1.1.2013
Beitragszuschläge können vom Versicherungsträger vorgeschrieben werden, wenn
- die Anmeldung zur Pflichtversicherung nicht vor Arbeitsantritt erstattet wurde und ein Betretungsfall vorliegt,
- die vollständige Anmeldung (nach erstatteter Mindestangaben-Anmeldung) nicht oder nicht innerhalb von sieben Tagen erstattet wird,
- das Entgelt nicht, verspätet bzw. in zu geringem Ausmaß gemeldet wird oder
- Lohnzettel bzw. Beitragsnachweisungen nicht innerhalb der gesetzlichen Frist vorgeleg werden.
Betretungsfälle
Der Beitragszuschlag setzt sich nach einer unmittelbaren Betretung aus zwei Teilbeträgen zusammen, mit denen die Kosten für die gesonderte Bearbeitung und für den Prüfeinsatz pauschal abgegolten werden:
Bei erstmalig verspäteter Anmeldung mit unbedeutenden Folgen kann der Teilbetrag für die gesonderte Bearbeitung entfallen und der Teilbetrag für den Prüfeinsatz bis auf EUR 400,00 herabgesetzt werden.
In besonders berücksichtigungswürdigen Einzelfällen kann auch der Teilbetrag für den Prüfeinsatz entfallen.
Erstmalige verspätete Anmeldung - unbedeutende Folgen
Eine erstmalige verspätete Anmeldung liegt vor, wenn
"Unbedeutende Folgen“…
sind nach engen Kriterien zu beurteilen. Werden beispielsweise mehr als zwei Personen anlässlich einer Kontrolle "betreten“, ist nicht mehr von "unbedeutende Folgen" auszugehen.
Verwaltungsstrafe seitens der Bezirksverwaltungsbehörde
Werden Meldungen oder Anzeigen nicht, falsch oder nicht rechtzeitig erstattet, hat die Bezirksverwaltungsbehörde eine Geldstrafe im Ausmaß von EUR 730,00 bis EUR 2.180,00, im Wiederholungsfall von EUR 2.180,00 bis EUR 5.000,00 zu verhängen.
Beispiel
Die KIAB (Prüforgan der Finanzbehörde) stellt anlässlich einer Kontrolle fest, dass keine Anmeldungen für Herr X und Frau Y vorliegen. Eine Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde (BH/MA) wird erstattet sowie die zuständige Gebietskrankenkasse in Kenntnis gesetzt.
Beitragszuschlag
- Teilbetrag für die gesonderte Bearbeitung: EUR 500,00 je nicht vor Arbeitsantritt angemeldeter Person und
- Teilbetrag für den Prüfeinsatz: EUR 800,00
Bei erstmalig verspäteter Anmeldung mit unbedeutenden Folgen kann der Teilbetrag für die gesonderte Bearbeitung entfallen und der Teilbetrag für den Prüfeinsatz bis auf EUR 400,00 herabgesetzt werden.
In besonders berücksichtigungswürdigen Einzelfällen kann auch der Teilbetrag für den Prüfeinsatz entfallen.
Erstmalige verspätete Anmeldung - unbedeutende Folgen
Eine erstmalige verspätete Anmeldung liegt vor, wenn
- es sich um den ersten Meldeverstoß dieser Art handelt oder
- innerhalb der letzten zwölf Kalendermonate keine Betretung im Zusammenhang mit einer Anmeldung vor Arbeitsantritt
"Unbedeutende Folgen“…
sind nach engen Kriterien zu beurteilen. Werden beispielsweise mehr als zwei Personen anlässlich einer Kontrolle "betreten“, ist nicht mehr von "unbedeutende Folgen" auszugehen.
Verwaltungsstrafe seitens der Bezirksverwaltungsbehörde
Werden Meldungen oder Anzeigen nicht, falsch oder nicht rechtzeitig erstattet, hat die Bezirksverwaltungsbehörde eine Geldstrafe im Ausmaß von EUR 730,00 bis EUR 2.180,00, im Wiederholungsfall von EUR 2.180,00 bis EUR 5.000,00 zu verhängen.
Beispiel
Die KIAB (Prüforgan der Finanzbehörde) stellt anlässlich einer Kontrolle fest, dass keine Anmeldungen für Herr X und Frau Y vorliegen. Eine Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde (BH/MA) wird erstattet sowie die zuständige Gebietskrankenkasse in Kenntnis gesetzt.
Beitragszuschlag
| Teilbetrag für die gesonderte Bearbeitung (€ 500,00/Person) |
€ 1.000,00 |
| Teilbetrag für den Prüfeinsatz | € 800,00 |
| zusätzliche Verwaltungsstrafe Bezirksverwaltungs-behörde (2 x € 730,00) | € 1.460,00 _________ |
| Sanktionen insgesamt: | € 3.260,00 |
Vollständige Anmeldung bzw. Entgeltmeldung
Wird (nach der Mindestangaben-Anmeldung) nicht innerhalb von sieben Tagen eine vollständige Anmeldung vorgelegt, kann ein Beitragszuschlag bis zum doppelten Ausmaß jener Beiträge, die auf die Zeit ab Beginn der Pflichtversicherung bis zur Feststellung des Fehlens der vollständigen Anmeldung oder bis zum Einlangen der verspäteten vollständigen Anmeldung beim Versicherungsträger entfallen, vorgeschrieben werden.
Beispiel
Dies gilt sinngemäß auch für jene Fälle, in denen das Entgelt nicht, verspätet oder in zu geringem Ausmaß gemeldet wird.
Beispiel
- Beginn der Pflichtversicherung: 1.8.2008
- Feststellung des Meldeverstoßes: 15.9.2008
- Monatliche Beitragsgrundlage: € 1.000,00
- Aufgelaufene Beiträge (€ 1.000,00 * 1,5 Monate * 39,90 % (A1)): € 598,50
- Höchstmöglicher Beitragszuschlag: € 1.197,00
Dies gilt sinngemäß auch für jene Fälle, in denen das Entgelt nicht, verspätet oder in zu geringem Ausmaß gemeldet wird.
| Bei der Festsetzung der Beitragszuschläge sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beitragsschuldners und die Art des Meldeverstoßes zu berücksichtigen. Der Beitragszuschlag darf jedoch die Höhe der Verzugszinsen (2013: 8,38 %) nicht unterschreiten. |
Beitragsnachweisungen und Lohnzettel
Werden Beitragsnachweisungen oder Lohnzettel nicht oder verspätet vorgelegt, kann ein Beitragszuschlag bis zum Zehnfachen der Höchstbeitragsgrundlage (tägliche Höchstbeitragsgrundlage 2013: EUR 148,00) verhängt werden.
Beitragszuschläge werden immer mittels Bescheid vorgeschrieben. Gegen diese Bescheide kann der Rechtsmittelweg beschritten werden.
Beitragszuschläge werden immer mittels Bescheid vorgeschrieben. Gegen diese Bescheide kann der Rechtsmittelweg beschritten werden.
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