Altersteilzeitgeld
Stand: 1.1.2013
Das Altersteilzeitgeld ist eine Leistung des Arbeitsmarktservices (AMS). Diese Förderung zielt darauf ab, Beschäftigungsverhältnisse von älteren Arbeitnehmern aufrecht zu erhalten.
Das Altersteilzeitgeld gebührt grundsätzlich jenen Arbeitgebern, die älteren Arbeitnehmern, die ihre Arbeitszeit vermindern, einen Lohnausgleich gewähren.
Die durch den Lohnausgleich anfallenden Bruttolohnkosten inklusive der Dienstgeber- und Dienstnehmeranteile an den Sozialversicherungsbeiträgen (Kranken-, Pensions-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung sowie der Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz) werden dem Arbeitgeber zum Teil bis zur Höchstbeitragsgrundlage ersetzt.
Voraussetzung für die Gewährung von Altersteilzeit ist unter anderem, dass der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge von der Beitragsgrundlage vor der Herabsetzung der Normalarbeitszeit entrichtet.
Auskünfte zum Altersteilzeitgeld erteilen die jeweiligen regionalen Geschäftsstellen des AMS.
Unter dem Link "Beitragsgrundlage - Sonderfälle" in der rechten Navigationsleiste finden Sie zwei Beispiele zur Beitragsabrechnung bei Altersteilzeit.
Das Altersteilzeitgeld gebührt grundsätzlich jenen Arbeitgebern, die älteren Arbeitnehmern, die ihre Arbeitszeit vermindern, einen Lohnausgleich gewähren.
Die durch den Lohnausgleich anfallenden Bruttolohnkosten inklusive der Dienstgeber- und Dienstnehmeranteile an den Sozialversicherungsbeiträgen (Kranken-, Pensions-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung sowie der Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz) werden dem Arbeitgeber zum Teil bis zur Höchstbeitragsgrundlage ersetzt.
Voraussetzung für die Gewährung von Altersteilzeit ist unter anderem, dass der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge von der Beitragsgrundlage vor der Herabsetzung der Normalarbeitszeit entrichtet.
Auskünfte zum Altersteilzeitgeld erteilen die jeweiligen regionalen Geschäftsstellen des AMS.
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