Allspartenservice
Stand: 1.1.2013
Allspartenservice bedeutet, dass Anträge, Meldungen und Mitteilungen
Wichtig ist lediglich, dass die Schriftstücke innerhalb etwaig vorgesehener Fristen bei einem Versicherungsträger einlangen.
Ausnahmen:
Das Allspartenservice erfasst nicht den Zahlungsverkehr. Zahlungen sind nach wie vor an den jeweils zuständigen Versicherungsträger zu überweisen.
Schriftstücke (Meldungen, Anträge usw.), die nicht eindeutig erkennen lassen, welcher Versicherungsträger zuständig ist, müssen leider zurückgewiesen werden. Die fristwahrende Einbringung geht in solchen Fällen verloren.
Am Allspartenservice nehmen derzeit alle nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) organisierten Versicherungsträger teil.
- bei jedem Versicherungsträger,
- in jedem Bundesland,
- unabhängig von der tatsächlichen Zuständigkeit
Wichtig ist lediglich, dass die Schriftstücke innerhalb etwaig vorgesehener Fristen bei einem Versicherungsträger einlangen.
Ausnahmen:
Das Allspartenservice erfasst nicht den Zahlungsverkehr. Zahlungen sind nach wie vor an den jeweils zuständigen Versicherungsträger zu überweisen.
Schriftstücke (Meldungen, Anträge usw.), die nicht eindeutig erkennen lassen, welcher Versicherungsträger zuständig ist, müssen leider zurückgewiesen werden. Die fristwahrende Einbringung geht in solchen Fällen verloren.
Am Allspartenservice nehmen derzeit alle nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) organisierten Versicherungsträger teil.
