Am 1.4.2012 ist die Baustellendatenbank der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) und der Arbeitsinspektion (AI) online gegangen. Auf elektronischem Weg können dadurch z. B. die Vorankündigung gemäß dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz, die Meldung nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz bzw. der Bauarbeiterschutzverordnung erstattet werden.
Abfertigungsansprüche aus Arbeitsverhältnissen, die bereits am 31.12.2002 bestanden haben, können auch zukünftig auf eine Betriebliche Vorsorgekasse übertragen werden. Die ursprünglich im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) enthaltene Befristung derartiger "Vollübertritte" bis 31.12.2012 wurde aufgehoben.
Per Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BGBI. II Nr. 65/2012) wurden die Kontingente für die kurzfristige Beschäftigung ausländischer Erntehelfer für das Jahr 2012 festgelegt. Im Bundesland Niederösterreich konnten Dienstgeber auf ein Kontingent von 715 Erntehelfern zurückgreifen.
Mit 1.6.2012 trat das Freiwilligengesetz (FreiwG) in Kraft, das ein freiwilliges Engagement von Personen im sozialen Bereich (bei gleichzeitiger sozialversicherungsrechtlicher Absicherung) fördern soll.
Mit 1.6.2012 trat das Lehrberufspaket 2012 des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) in Kraft. Es wurden vier bestehende Lehrberufe modernisiert und ein Lehrberuf als Ausbildungsversuch neu eingeführt.
Mit 1.1.2012 traten für Hausbesorger und Hausbetreuer neue Mindestlohntarife in Kraft, die auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) zur Verfügung stehen.
Das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) soll Unternehmensneugründern durch die Befreiung von bestimmten Abgaben, Beiträgen und Gebühren einen leichteren Start in die Selbständigkeit ermöglichen. Für Unternehmen, die nach dem 31.12.2011 neu gegründet werden, wurde der Zugangszeitraum für die Inanspruchnahme der Förderung von bisher zwölf auf 36 Monate ausgedehnt.
In den Berufslisten zur Schwerarbeit im Sinne der Schwerarbeitsverordnung wurden neue Berufsfelder aufgenommen.
Seit Juni 2012 steht Unternehmen ein Portal für alle Behördenwege zum Bund und zur Abfrage unternehmensrelevanter Informationen zur Verfügung. Dienstgeber können so Zeit und Kosten sparen, indem sie durch eine einzige Anmeldung alle wichtigen E-Government-Anwendungen des Bundes und der Sozialversicherung nutzen können.
Die Aufwertungszahl für 2012 betrug 1,006 (BGBI. II Nr. 398/2011).
Änderung der Höchstbeitragsgrundlage in der Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung von € 4.200,00 (2011) auf € 4.230,00 (2012) monatlich.
Änderung der Geringfügigkeitsgrenzen von € 28,72 (2011) auf € 28,89 (2012) täglich und von € 374,02 (2011) auf € 376,26 (2012) monatlich.
Sämtliche weiteren Werte können Sie folgendem Link entnehmen:
Mit der kostenlosen Applikation WEB-BE-Kunden-Portal (WEBEKU) können Sie sämtliche Bewegungen auf Ihrem Beitragskonto tagesaktuell nachverfolgen und kontrollieren. Mit der seit 1.10.2012 angebotenen Abfrage des Beschäftigtenstandes ist WEBEKU um ein weiteres Feature reicher.
Mit 1.1.2012 trat das 2. Zusatzabkommen zum Abkommen der Republik Österreich mit Australien im Bereich der sozialen Sicherheit (BGBl. III Nr. 169/2011) in Kraft. Dieser bilaterale Vertrag regelt nunmehr auch die Entsendung von Dienstnehmern aus Österreich nach Australien und umgekehrt.
Mit 1.12.2012 trat ein neues Abkommen über soziale Sicherheit zwischen der Republik Österreich und der Republik Moldau im Bereich der sozialen Sicherheit in Kraft (BGBl. III Nr. 174/2012).
Für EU-Bürger, die im Rahmen ihrer unselbständigen oder selbständigen Tätigkeit Berührungspunkte mit einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten aufweisen, werden die verschiedenen Systeme der Sozialen Sicherheit durch die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 koordiniert. Im Verhältnis zu den EWR-Staaten bzw. der Schweiz gelangte allerdings nach wie vor die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zur Anwendung. Zur Vereinfachung wurde der Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 mit 1.4.2012 auf die Schweiz bzw. mit 1.6.2012 auf die EWR-Staaten ausgedehnt.
Um den wirtschaftlichen Schwerpunkt von unselbständigen Beschäftigungen in zwei oder mehreren Staaten stärker als bisher zu berücksichtigen, wurden die dahingehenden Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 mittels Verordnung (EU) Nr. 465/2012 angepasst. Die neuen Bestimmungen gelten seit 28.6.2012.