Abmeldung
Allgemeine Informationen Fristen Zuständige Stelle Verfahrensablauf Erforderliche Unterlagen Kosten Zusätzliche Informationen Rechtsgrundlagen Formular
Allgemeine Informationen
Jede Person, deren Pflichtversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) endet, ist beim zuständigen Krankenversicherungsträger unaufgefordert abzumelden. Dies betrifft sowohl Betriebe mit Lohnsummenverfahren als auch Betriebe mit Beitragsvorschreibeverfahren.
Fristen
Die Abmeldung ist innerhalb von sieben Tagen nach dem Ende der Pflichtversicherung zu erstatten.
Zuständige Stelle
Die Abmeldung hat beim zuständigen Krankenversicherungsträger zu erfolgen.
Verfahrensablauf
Die Abmeldung ist elektronisch mittels ELDA (Elektronischer Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern) in den vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger festgelegten einheitlichen Datensätzen an den Krankenversicherungsträger zu übermitteln.
Nach den Richtlinien des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger ist eine Meldungserstattung ohne ELDA nur bei Unzumutbarkeit bzw. bei Ausfall eines wesentlichen Teiles der Datenfernübertragung (PC, Bildschirm) zulässig.
Nach den Richtlinien des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger ist eine Meldungserstattung ohne ELDA nur bei Unzumutbarkeit bzw. bei Ausfall eines wesentlichen Teiles der Datenfernübertragung (PC, Bildschirm) zulässig.
Erforderliche Unterlagen
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Zusätzliche Informationen
Besonderheit: Eine Abschrift der Abmeldung ist dem Dienstnehmer unverzüglich auszuhändigen.
Sanktionen: Liegt ein Meldeverstoß vor, sind Ordnungsbeiträge anzulasten. Bei Ordnungswidrigkeiten drohen seitens der Bezirksverwaltungsbehörde Verwaltungsstrafen.
Sanktionen: Liegt ein Meldeverstoß vor, sind Ordnungsbeiträge anzulasten. Bei Ordnungswidrigkeiten drohen seitens der Bezirksverwaltungsbehörde Verwaltungsstrafen.
Rechtsgrundlagen
§ 33 ASVG
§ 41 ASVG
Formular
Die notwendigen elektronischen Formulare sind in ELDA bzw. Ihrer Lohnverrechnungssoftware integriert.
Ausfüllhilfe: Abmeldung
(366 kB)
