Familienhospizkarenz
Allgemeine Informationen Fristen Zuständige Stelle Verfahrensablauf Erforderliche Unterlagen Kosten Zusätzliche Informationen Rechtsgrundlagen Formular
Allgemeine Informationen
Beginn und Ende der Familienhospizkarenz sowie sämtliche in diesem Zusammenhang stehende Änderungen (z. B. Entgelthöhe) sind unaufgefordert dem zuständigen Krankenversicherungsträger zu melden. Dies betrifft sowohl Betriebe mit Lohnsummenverfahren als auch Betriebe mit Beitragsvorschreibeverfahren.
Fristen
Die An-, Ab- bzw. Änderungsmeldung zur Familienhospizkarenz ist binnen sieben Tagen nach dem Eintritt des meldepflichtigen Ereignisses zu erstatten.
Zuständige Stelle
Die An-, Ab- bzw. Änderungsmeldung ist an den zuständigen Krankenversicherungsträger zu übermitteln.
Verfahrensablauf
Die Meldung ist elektronisch mittels ELDA (Elektronischer Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern) in den vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger festgelegten einheitlichen Datensätzen an den Krankenversicherungsträger zu übermitteln.
Nach den Richtlinien des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger ist eine Meldungserstattung ohne ELDA nur bei Unzumutbarkeit bzw. bei Ausfall eines wesentlichen Teiles der Datenfernübertragung (PC, Bildschirm) zulässig.
Nach den Richtlinien des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger ist eine Meldungserstattung ohne ELDA nur bei Unzumutbarkeit bzw. bei Ausfall eines wesentlichen Teiles der Datenfernübertragung (PC, Bildschirm) zulässig.
Erforderliche Unterlagen
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Zusätzliche Informationen
Besonderheiten: Eine Abschrift der Meldung ist dem Versicherten unverzüglich auszuhändigen.
Sanktionen: Bei Ordnungswidrigkeiten drohen seitens der Bezirksverwaltungsbehörde Verwaltungsstrafen.
Sanktionen: Bei Ordnungswidrigkeiten drohen seitens der Bezirksverwaltungsbehörde Verwaltungsstrafen.
Rechtsgrundlagen
§ 34 ASVG
§ 41 ASVG
§ 41 ASVG
Formular
Die notwendigen elektronischen Formulare sind in ELDA bzw. Ihrer Lohnverrechnungssoftware integriert.
Ausfüllhilfe: Familienhospizkarenz
(474 kB)
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