Auswahl Channel GRUNDLAGEN A - Z Auswahl Channel PUBLIKATIONEN Auswahl Channel ABRECHNUNG Auswahl Channel GESUNDE BETRIEBE Auswahl Channel WIR ÜBER UNS
Familienhospizkarenz

Allgemeine Informationen

Beginn und Ende der Familienhospizkarenz sowie sämtliche in diesem Zusammenhang stehende Änderungen (z. B. Entgelthöhe) sind unaufgefordert dem zuständigen Krankenversicherungsträger zu melden. Dies betrifft sowohl Betriebe mit Lohnsummenverfahren als auch Betriebe mit Beitragsvorschreibeverfahren.
zum Seitenanfang

Fristen

Die An-, Ab- bzw. Änderungsmeldung zur Familienhospizkarenz ist binnen sieben Tagen nach dem Eintritt des meldepflichtigen Ereignisses zu erstatten.
zum Seitenanfang

Zuständige Stelle

Die An-, Ab- bzw. Änderungsmeldung ist an den zuständigen Krankenversicherungsträger zu übermitteln.
zum Seitenanfang

Verfahrensablauf

Die Meldung ist elektronisch mittels ELDA (Elektronischer Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern) in den vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger festgelegten einheitlichen Datensätzen an den Krankenversicherungsträger zu übermitteln.

Nach den Richtlinien des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger ist eine Meldungserstattung ohne ELDA nur bei Unzumutbarkeit bzw. bei Ausfall eines wesentlichen Teiles der Datenfernübertragung (PC, Bildschirm) zulässig.
zum Seitenanfang

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine Unterlagen erforderlich.
zum Seitenanfang

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.
zum Seitenanfang

Zusätzliche Informationen

Besonderheiten: Eine Abschrift der Meldung ist dem Versicherten unverzüglich auszuhändigen.

Sanktionen: Bei Ordnungswidrigkeiten drohen seitens der Bezirksverwaltungsbehörde Verwaltungsstrafen.
zum Seitenanfang

Rechtsgrundlagen

§ 34 ASVG
§ 41 ASVG
zum Seitenanfang

Formular

Die notwendigen elektronischen Formulare sind in ELDA bzw. Ihrer Lohnverrechnungssoftware integriert.

zum Seitenanfang
Drucken