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Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Krankengeld

Allgemeine Informationen

Für die Inanspruchnahme von Barleistungen aus dem Versicherungsfall der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit durch den Versicherten ist vom Dienstgeber eine Arbeits- und Entgeltsbestätigung auszustellen und an den zuständigen Krankenversicherungsträger zu übermitteln. Dies betrifft sowohl Betriebe mit Lohnsummenverfahren als auch Betriebe mit Beitragsvorschreibeverfahren.
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Fristen

Die Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Krankengeld ist im Interesse der Versicherten ehestmöglich zu senden.
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Zuständige Stelle

Die Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Krankengeld ist an den zuständigen Krankenversicherungsträger zu übermitteln.
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Verfahrensablauf

Die Arbeits- und Entgeltsbestätigung ist elektronisch mittels ELDA (Elektronischer Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern) in den vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger festgelegten einheitlichen Datensätzen an den Krankenversicherungsträger zu übermitteln.

Nach den Richtlinien des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger ist eine Meldungserstattung ohne ELDA nur bei Unzumutbarkeit bzw. bei Ausfall eines wesentlichen Teiles der Datenfernübertragung (PC, Bildschirm) zulässig.
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Erforderliche Unterlagen

Es sind keine Unterlagen erforderlich.
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Kosten

Es fallen keine Gebühren an.
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Zusätzliche Informationen

Besonderheiten: Eine Abschrift der vollständigen Arbeits- und Entgeltsbestätigung ist dem Dienstnehmer unverzüglich auszuhändigen.

Für Schäden, die dem Krankenversicherungsträger infolge unrichtiger Angaben erwachsen, haftet der Dienstgeber.

Sanktionen: Bei Ordnungswidrigkeiten drohen seitens der Bezirksverwaltungsbehörde Verwaltungsstrafen.
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Rechtsgrundlagen

§ 361 ASVG
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Formular

Die notwendigen elektronischen Formulare sind in ELDA bzw. Ihrer Lohnverrechnungssoftware integriert.

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