Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Krankengeld
Allgemeine Informationen Fristen Zuständige Stelle Verfahrensablauf Erforderliche Unterlagen Kosten Zusätzliche Informationen Rechtsgrundlagen Formular
Allgemeine Informationen
Für die Inanspruchnahme von Barleistungen aus dem Versicherungsfall der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit durch den Versicherten ist vom Dienstgeber eine Arbeits- und Entgeltsbestätigung auszustellen und an den zuständigen Krankenversicherungsträger zu übermitteln. Dies betrifft sowohl Betriebe mit Lohnsummenverfahren als auch Betriebe mit Beitragsvorschreibeverfahren.
Fristen
Die Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Krankengeld ist im Interesse der Versicherten ehestmöglich zu senden.
Zuständige Stelle
Die Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Krankengeld ist an den zuständigen Krankenversicherungsträger zu übermitteln.
Verfahrensablauf
Die Arbeits- und Entgeltsbestätigung ist elektronisch mittels ELDA (Elektronischer Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern) in den vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger festgelegten einheitlichen Datensätzen an den Krankenversicherungsträger zu übermitteln.
Nach den Richtlinien des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger ist eine Meldungserstattung ohne ELDA nur bei Unzumutbarkeit bzw. bei Ausfall eines wesentlichen Teiles der Datenfernübertragung (PC, Bildschirm) zulässig.
Nach den Richtlinien des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger ist eine Meldungserstattung ohne ELDA nur bei Unzumutbarkeit bzw. bei Ausfall eines wesentlichen Teiles der Datenfernübertragung (PC, Bildschirm) zulässig.
Erforderliche Unterlagen
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Zusätzliche Informationen
Besonderheiten: Eine Abschrift der vollständigen Arbeits- und Entgeltsbestätigung ist dem Dienstnehmer unverzüglich auszuhändigen.
Für Schäden, die dem Krankenversicherungsträger infolge unrichtiger Angaben erwachsen, haftet der Dienstgeber.
Sanktionen: Bei Ordnungswidrigkeiten drohen seitens der Bezirksverwaltungsbehörde Verwaltungsstrafen.
Für Schäden, die dem Krankenversicherungsträger infolge unrichtiger Angaben erwachsen, haftet der Dienstgeber.
Sanktionen: Bei Ordnungswidrigkeiten drohen seitens der Bezirksverwaltungsbehörde Verwaltungsstrafen.
Rechtsgrundlagen
§ 361 ASVG
Formular
Die notwendigen elektronischen Formulare sind in ELDA bzw. Ihrer Lohnverrechnungssoftware integriert.
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