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Meldebestimmungen

Stand: 01.01.2024


Die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldefristen durch die Dienstgeberinnen und Dienstgeber bzw. sonstigen meldepflichtigen Stellen ist für das reibungslose Funktionieren der Sozialversicherung von wesentlicher Bedeutung. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Versicherten die von ihnen benötigten Leistungen schnellstmöglich und in der richtigen Höhe in Anspruch nehmen können.

Alle Meldungen sind mittels ELDA (elektronischer Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern) zu übermitteln. Die notwendigen elektronischen Formulare sind in ELDA bzw. Ihrer Lohnverrechnungssoftware integriert.

Die Meldeverpflichtungen gegenüber dem Krankenversicherungsträger haben wir in der linken Navigationsleiste für Sie zusammengefasst.